- Wie finde ich einen Therapeuten?
- Was muss ich machen? Was ist nötig und was nicht?
- Was mache ich, wenn ich nicht direkt einen Therapeuten finde?
- Welche Kosten können entstehen?
Wenn es dir nicht gut geht, ist es am besten du gehst zuerst zum
Hausarzt. Dort sollten am besten alle Infos von allen Ärzten zusammenlaufen. So hat er einen guten Überblick, kann schnell und einfach unterstützen, z.B. auch mit Krankschreibungen. Zusätzlich kann er andere körperliche Ursachen ausschließen. Das ist für eine richtige Diagnose wichtig. Viele Psychiater schicken einen auch erst zum Hausarzt aus diesen Gründen. Zuerst zum Hausarzt zu gehen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Psychiater oder Therapeuten verlangen teilweise eine
Überweisung. Diese ist aber nicht zwingend notwendig. Sie macht nur den organisatorischen Aufwand einfacher. Man kann auch ohne Überweisung hin, z.B. wenn man keinen festen Hausarzt hat. Wird man zu einer Überweisung vor dem Erstgespräch aufgefordert und möchte keine mitnehmen, sollte man dies vorab am Telefon klären.
Eine
Liste mit Therapeuten kann man über unterschiedliche Wege erhalten. Z.B. über den Hausarzt, den Psychiater oder die eigene Krankenkasse (einfach online nachfragen, meist gibt es ein Kontaktformular für Versicherte). Vorteil der Krankenkasse ist, dass nur Therapeuten gelistet werden, die auch übernommen werden. Man kann allerdings auch in den Gelben Seiten oder online suchen (z.B. unter therapie.de oder medivergleich.de).
Ob
Therapeut oder
Psychologe dran steht macht meist keinen Unterschied, sondern gibt Studium und Weiterbildung an. Wichtig ist, dass diejenigen eine Kassenzulassung haben, damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können. Daneben gibt es auch Therapeuten, bei denen nur „Privatpatienten“ bzw. Privatzahler dran steht. Dann müssen die Kosten selbst übernommen werden. Das gilt auch für
Heilpraktiker oder Namen wie
Life Coaches. Vorteil bei Selbstzahlung ist, dass es keine offizielle Diagnose in einer Krankenakte gibt. Dies kann beispielsweise für Patienten im öffentlichen Dienst und bei Verbeamtung von Interesse sein.
Eine
Kontaktaufnahme zum Therapeuten ist vorab und zur
Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Eine Art offene Sprechstunde zu der man einfach hingehen kann, gibt es nicht. Eine Terminanfrage kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die meisten Therapeuten bevorzugen eine telefonische Kontaktaufnahme oder bitten auch nach einer ersten E-Mail um einen Anruf um deinen Termin festzulegen oder noch Details zu besprechen. Darauf solltest du dich gefasst machen. Fällt dir Telefonieren schwer, suche dir am besten eine entsprechende Unterstützung. Ggf. hilft hier auch ein guter Hausarzt weiter. Manche Therapeuten haben feste Telefonzeiten, diese findest du oft online oder als Bandansage.
Zur Terminvereinbarung reicht es oftmals zu nennen, dass man über eine Krankenkasse (oder privat) versichert ist, den Namen und wie man Zeit hat. Ebenso sollte man ganz grob umreißen, warum man einen Termin braucht. Dabei muss man noch nicht zwingend (Verdachts-)Diagnosen nennen, sondern dass es einem nicht gut geht, man Beschwerden hat oder aber auch, dass man vom Hausarzt überweisen wird.
Am besten sollte man zu Beginn gleich nach einer
Warteliste fragen. Diese können leider sehr lange sein. Daher ist es ratsam gleich bei mehreren Therapeuten parallel anzufragen. Es kann zu allgemeinen Ablehnungen kommen, weil der Therapeut z.B. keine weiteren Patienten aufnehmen kann. Zusätzlich sollte man immer das Erstgespräch abwarten, ob es zwischen dir und dem Therapeuten harmonisiert. Tut es das nicht, hat man gleich noch einen Termin bei einem anderen Therapeuten oder kann danach auch vergleichen. Wartelisten können ebenfalls unterschiedlich lang sein. Je nachdem wie der Therapeut das Gespräch einschätzt und es seine Kapazitäten zulassen, kann man auch schneller einen Platz erhalten. Daher nie von der Länge einer Warteliste abschrecken lassen. Absagen kann man immer noch, aber erst mal drauf stehen, ist wichtig.
Viele Therapeuten bieten zeitnah ein
Erstgespräch oder wenige
Notfallstunden an, können den Patienten aber dann nicht lückenlos übernehmen. Das hängt davon ab, wie schnell ein Platz bei ihnen frei wird und wie dringend die Therapie ist. Erst- und Akutgespräche dienen einer ersten Einschätzung, dem Kennenlernen, ob es zwischenmenschlich passt und auch ob der Therapeut die richtige Fachausbildung für den Patienten hat, z.B. Persönlichkeitsstörungen, Trauma, Depressionen etc. Zusätzlich kann ein Therapeut abschätzen, ob ein klinischer Aufenthalt evtl. vorab besser sei. Dies kann er dann mit dem Patienten besprechen.
Was ist wenn man
keinen Platz findet? Das kann passieren, wenn Therapeuten stark überlaufen sind und einfach nicht noch mehr Klienten auf eine Warteliste schreiben möchten. Daher ist es von Anfang an gut, wenn du eine Liste führst: Welchen Therapeuten hast du wann kontaktiert? Per Mail oder telefonisch? Kam eine Antwort? Wann kam die Absage? Findest du einfach keinen Therapeuten, kannst du mit dieser Liste auf deine Krankenkasse zugehen und um ein
Kostenerstattungsverfahren bitten. Damit werden dann von der Krankenkasse auch Kosten von Therapeuten übernommen, die man sonst privat zahlen müsste. Bevor das passiert, muss der Patient jedoch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Akutgespräch) bei einem „Kassentherapeuten“ gewesen sein. Dieser muss die Dringlichkeit einer Therapie bestätigen. Eine entsprechende Bestätigung kann auch über einen Hausarzt erfolgen. Das Kostenerstattungsverfahren muss erst beantragt und von der Krankenkasse bewilligt werden, bevor die Therapie als Selbstzahler mit Kostenerstattung angefangenwird. Ansonsten kann es sein, dass der Patient auf den Kosten als Selbstzahler sitzen bleibt und die Krankenkasse die Übernahme verweigert. Zusätzlich muss der Nachweis erfolgen, dass auch eine Terminsuche über eine Servicestelle stattgefunden hat und erfolglos blieb. Als Richtwert gelten 5 erfolglose Versuche (
https://www.therapie.de/psyche/info/frag...rstattung/).
In Deutschland werden die
Kosten für therapeutische Behandlungen (ambulant und (teil-)stationär) von der Krankenkasse übernommen. Die Anträge laufen über den Therapeuten. Lediglich wenn von den Therapeuten eine Selbstzahlung verlangt wird, weil sie beispielsweise keinen sogenannten Kassensitz haben, müssen die Kosten selbst getragen werden.