- Werden die Kosten für eine Therapie übernommen?
- Was ist nötig für eine Kostenübernahme?
- Welche Krankenkasse übernimmt welche Kosten?
- Welche Sonderfälle gibt es?
Für die
Kostenübernahme einer Psychotherapie gibt es leider keine einheitliche Regelung bzw. zur Teilerstattung. Diese ist von der Krankenkasse abhängig. Wird eine psychische Störung diagnostiziert, werden psychotherapeutische Behandlungen (unterschiedliche Methoden möglich) der "ärztlichen Hilfe" gleichgestellt und von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe finanziell übernommen. Die Höher der Erstattung sollte unbedingt vor Therapiebeginn mit der Krankenkasse geklärt werden, damit sich nicht noch Geldsorgen zu den anderen Sorgen dazu gesellen. Die Leistungen von Psychologen sind bis auf wenige Ausnahmen keine Kassenleistungen, sondern von den Versicherten selbst zu bezahlen.
Je nach Kasse ist meist vor der ersten oder zweiten psychotherapeutischen Sitzung eine
ärztliche Untersuchung (zum Ausschluss körperlicher Ursachen) notwendig. Der Arzt bestätigt diese auf dem bei ihm vorliegenden Formular. Diese Bestätigung muss dem Therapeuten vorgelegt werden. Üblicherweise besteht ab der 11. Sitzung eine Bewilligungspflicht, d.h. bei der Kasse muss ein Antrag auf Bewilligung der weiteren Therapie eingereicht werden.
Psychotherapie als Vertragsleistung (d.h. die Kosten werden bis auf einen Selbstbehalt von der Krankenkasse übernommen): Die Plätze für eine Psychotherapie bei Kassenvertragspartnern sind rar und werden vorrangig an sozial bedürftige Menschen vergeben. Auch auf den Schweregrad der psychischen Störung wird meist Rücksicht genommen (Entscheidung liegt beim Therapeuten). Mitunter muss man also bei diesen Vertragspartnern mit längeren Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Bei Vertragspsychotherapeuten erfolgt die Abrechnung direkt über die Krankenkasse. Bei der SVS und der BVAEB fallen Selbstbehalte an, bei der Wiener ÖGK nicht.
Psychotherapie auf Kostenzuschuss-Basis funktioniert wie die Abrechnung einer Wahlarzt-Leistung, d.h. der Patient bezahlt die Rechnung zunächst selbst und reicht sie anschließend bei seiner Krankenkasse ein, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Vorteilhaft hierbei muss der Psychotherapeut kein Vertragspartner der Kasse sein, sodass es kann ohne Wartezeit ein Therapieplatz gefunden werden.
Über die Voraussetzungen für eine gänzlich oder teilweise von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie sowie die genauen Kosten informierst du dich am besten bei (der Landesstelle) deiner Krankenkasse (z.B. unter nachstehenden Links).
Darüber hinaus haben manche Krankenkassen spezielle Therapieangebote in eigenen Einrichtungen, deren Kosten meist zur Gänze übernommen werden. Diese Angebote findest du auf der Website deiner Krankenkasse (z.B. unter nachfolgenden Links) oder auf Nachfrage.
Infos der größten Kassen:
ÖGK Wien:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...egkwportal
ÖGK Burgenland:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...egkbportal
ÖGK NÖ:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...egknportal
ÖGK OÖ:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...egkoportal
ÖGK Steiermark:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkstportal
ÖGK Kärnten:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...egkkportal
ÖGK Tirol:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...egktportal
ÖGK Salzburg:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...egksportal
ÖGK Vorarlberg:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...007.834047
BVAEB:
https://www.bvaeb.at/cdscontent/?content...aebbportal
SVS:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid...=svsportal
In Wien gibt es außerdem spezielle Einrichtungen der Stadt:
https://www.wig.or.at/fileadmin/user_upl...n_Wien.pdf
mit E-Card kostenlose ambulante Therapie für Kinder und Jugendliche in Wien:
https://www.sos-kinderdorf.at/so-hilft-s...orium-wien
Opfer von Gewalt haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenfreie Psychotherapie:
https://www.psychotherapie.at/sites/defa...t-2011.pdf